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17.06.2010
Corpus Delicti Flattr: Deutsche Blogger in den Mühlen der Justiz?Vor einiger Zeit haben wir uns etwas ausführlicher mit dem sozialen Micropayment-Dienst Flattr beschäftigt; einem Dienst, mit dem es Lesern möglich ist, gelungene Beiträge mit Klicks – und damit einem geringen Entgelt – zu belohnen. Nun kommt es so, wie es immer kommt: der Hype ist groß, und mögliche Nebenwirkungen überlässt man getrost der Packungsbeilage oder dem Apotheker. Das könnte letzten Endes jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Aller guten Dinge sind dreiWenn man in Erwägung zieht, Flattr auf den eigenen Seiten einzusetzen, dann macht man das in der Absicht, irgendeine Art von Bestätigung für seine Arbeit zu erhalten. Das fördert die Motivation und tut in diesem speziellen Fall auch dem Geldbeutel ganz gut. Vorausgesetzt man hat eine ausreichend große Anzahl an Flattr-willigen Lesern, versteht sich. Und genau an diesem Punkt wird es interessant. Reto Mantz hat sich seine Gedanken zu dem Thema gemacht; das Ergebnis sind drei Punkte, die es wert sind, überdacht zu werden. 1. CC und die Sache mit den fremden Federn... oder die Nutzung von Creative-Commons-Inhalten und kommerzielle Nutzung. Zu Beginn greift Mantz die Nutzung fremder Inhalte im eigenen Blog auf. Im Konkreten geht es dabei um die Verwendung von Inhalten die unter Creative Commons stehen und dabei die kommerzielle Nutzung ausschliessen (CC-BY-NC, Ziffer 4b). Darin geht es um die Rechteeinräumung, die nur für Handlungen gilt, Da der Begriff nicht-kommerziell schwammig ist und unterschiedlich ausgelegt werden kann, beruft sich Mantz auf eine von der Creative Commons Foundation durchgeführten Studie zum Verständnis von non-commercial (PDF). Sein Ergebnis:
2. Big Business... oder die Pflichten eines kommerziellen Angebotsbetreibers. Zwar seinen Werbe- und Flattr-Einnahmen nicht zwingend vergleichbar, dennoch sieht Mantz eine Tendenz, dass sich Entgeltlichkeit im Sinne des Telemediengesetzes vorliegt. Auch wenn es sich bei Flattr eher um Spenden denn um ein Entgelt handle, so sei An dieser Stelle möchten wir nochmals auf die Session von Udo Vetter auf der re:publica 2010 verweisen, die unter anderem ebenfalls auf die Impressumspflicht eingeht: 3. Wegelagerei... oder weniger blasphemisch: Steuern. Wer Flattr nutzt, der erzielt auf die eine oder andere Art Einnahmen und unterliegt damit grundsätzlich der Steuerpflicht. Schluss mit Schweden-Häppchen?Traurig und beängstigend, wie diese Überlegungen den Spaß an Flattr trüben. Was mit einem richtigen und wichtigen Gedanken begonnen hat, kann sich in Deutschland schnell zum Schlafkiller entwickeln. Die Tatsache, dass die Steuerbehörden dank chronischer Überbelastung kaum Otto-Normal-Blog-Betreiber wegen seines Flattr-Buttons zu Leibe rücken dürften, wirkt da nur in geringem Maße beruhigend. Wer sich in aller Ruhe mit den oben aufgeführten Punkten beschäftigen möchte, der sollte sich den Artikel Flattr und andere Zahlungsdienste in Blogs – Rechtliche Implikationen zu Gemüte führen und dann in aller Ruhe entscheiden, ob man das "Risiko" eingehen möchte oder nicht. [tw] |
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